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Am 8. November findet wie jedes Jahr das Gedenken am Mahnmal in Dortmund-Dorstfeld an die Opfer der nationalsozialistischen Pogromnacht  statt. In diesem Kontext organisiert das Projekt ‚Quartiersdemokraten‘ am 6. November 2018 eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit dem Antisemitismusforscher Marc Schwietring, um einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit aktuellem Antisemtismus zu leisten.

Antisemitismus – Geschichte und Gegenwart

Antisemitische Einstellungen, Äußerungen oder Handlungen werden meist mit dem Nationalsozialismus oder heutzutage mit Neonazis assoziiert. Doch wenn auch die Shoah, die Verfolgung und Vernichtung der europäischen JüdInnen, den schrecklichen Höhepunkt in der langen Geschichte des Antisemitismus darstellt und der heutige Rechtsextremismus unentrennbar mit dem antijüdischen Hass verbunden ist, findet sich der Antisemitismus in allen Teilen der Bevölkerung wieder, in linken Spektren, unter IslamistInnen, aber auch und gerade in der ‚Mitte‘ der Gesellschaft.

Dies soll ein Blick zurück in die jüngere Geschichte der bundesdeutschen Demokratie nach 1945 zeigen. Wie konnte der Antisemitismus nach Auschwitz fortbestehen? Welche verschiedenen Artikulationsformen gibt es, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Wie wurde darauf reagiert? Erleben wir gegenwärtig einen neuen, gefährlichen Höhepunkt des Antisemitismus in Deutschland, durch Zunahme von Gewalttaten, antisemitische Demonstrationen in Dresden, Berlin-Neukölln und Dortmund-Dorstfeld und eine antisemitisch auftretende Partei im Bundestag? Welche Konsequenzen sind heute aus dem 9.11.1938 zu ziehen?

Marc Schwietring ist Politikwissenschaftler, Lehrbeauftragter an der FU Berlin und war Wissenschaftlicher Mitarbeiter an verschiedenen Universitäten mit den Schwerpunkten Rechtsextremismus- und Antisemitismusforschung. Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung. Gegenwärtig promoviert er zum Thema NSU-Prozess vor dem OLG München.

06. November 2018 | 18.30 Uhr | Pfarrsaal der Gemeinde St. Barbara, Arminusstraße 12, 44149 Dortmund (Zugang über Teutoburger Straße)

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.