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Wir laden alle Dortfelder_innen und Dortmunder_innen zu einer letzten Gesprächsrunde in diesem Jahr ein. Im Dezember freuen wir uns Euch mit Micha Neumann von der Antidiskriminierungsberatung und Intervention bei Antisemitismus und Rassismus – kurz: Adira NRW – einen ausgesprochenen Experten zur Verknüpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus vorstellen zu können. Der Eintritt ist wie immer frei!

Mittwoch, 7. Dezember 2022 | 18.00 Uhr | Kath. Pfarrsaal der St. Barbara, Arminiusstr. 12, 44149 Dortmund

Antisemitismus ist das zentrale Element rechtsextremer Ideologie, deren Propaganda letztlich immer wieder mit dem Hass auf Jüdinnen und Juden verknüpft wird. Das Weltbild von Neonazis wird dabei permanent von dem antisemitischen Mythos einer jüdischen Weltverschwörung genährt, was sowohl offen, als auch codiert zur Schau gestellt wird. Das diese Vorstellungen immer wieder zu Gewalt führen und damit gegenwärtig eine Gefahr darstellen, zeigte nicht erst der rechtsterroristische Anschlag auf die Synagoge in Halle an Jom Kippur 2019. Auch in Dortmund treten Neonazis immer wieder mit antisemitischen Kampagnen in Erscheinung.

Der Vortrag führt in die verschiedenen Motive des rechtsextremen Antisemitismus und dessen ideologische Funktionen ein, mit dem Ziel, diese erkennen und benennen zu können. Denn auch wenn Neonazis sich eindeutig in der Tradition des nationalsozialistischen Antisemitismus verorten, so bedienen sie sich zugleich argumentativer Figuren des Antisemitismus, die auch in der gesamten Gesellschaft nach wie vor verbreitet sind.

Micha Neumann ist Sozialpädagoge und ist seit mehreren Jahren in der politischen Bildung gegen Antisemitismus tätig. Er arbeitet bei der Beratungsstelle ADIRA (Antidiskriminierungsberatung und Intervention bei Antisemitismus und Rassismus) in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Dortmund.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Dies gilt auch für die Darstellung von Symbolen auf Kleidungsstücken oder das öffentliche Tragen von Accessoires und Tattoos mit einem Bezug zur rechtsextremen Szene.